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Wanderwegewart

Liebe Schlaubetaler, Wandernde und Gäste,

das Amt Schlaubetal als Träger des Schlaubetal-Wanderweges hat 2023 erfolgreich den Titel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbandes für diesen Wanderweg verteidigt, nun schon zum vierten Mal. Mit diesem Titel hat der Schlaubetal-Wanderweg ein Alleinstellungsmerkmal: Er ist der einzige zertifizierte Qualitäts-Wanderweg im Landkreis Oder-Spree!

Darauf können wir stolz sein. Es ist aber auch eine große Verpflichtung, diesen Weg in gutem Zustand zu erhalten. Das heißt, die Wege-Informationen (Wegweiser, Wegemarkierungen, Informationstafeln), die Ausstattung (Bänke, Sitz- und Rastplätze, Schutzhütten, Brücken, Stiege, Treppen, Geländer u.a.m.), Wanderparkplätze und Attraktionen am Wegesrand instandzuhalten, noch weiter zu ergänzen und zu erneuern. Hierzu arbeiten der Ehrenamtliche Wanderwegwart des Amtes Schlaubetal und verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schlaubetal eng zusammen.

Der Schlaubetal-Wanderweg ist ein Naturwanderweg, er verläuft vom Freibad Müllrose am Ostufer des Großen Müllroser Sees bis zur Schlaubemühle nahe des Wirchensees durch den Naturpark Schlaubetal, dabei durch Natur- und Landschaftsschutzgebiete, in denen besonders schützenswerte Fauna und Flora zu finden sind. Bitte beachten Sie zum Schutz der Natur folgende Hinweise beim Wandern: Infografik Verhalten in Schutzgebieten. [Bitte Verlinkung herstellen zur angefügten "Infografik Verhalten in Schutzgebieten"]. 

In einigen Abschnitten, vor allem, wenn der Weg ufernah verläuft, kann es u.a. immer wieder zu Biberlöchern auf oder am Wanderweg kommen. Im Herbst und Winter sind diese Löcher oft durch Blätter oder Schnee abgedeckt und daher schwer erkennbar. Deshalb folgende Bitte des Wanderwegewartes an alle Wandernde und Wegenutzer:

 

1. Begehen Sie besonders in den genannten Jahreszeiten den Wanderweg mit Vorsicht und Aufmerksamkeit, gemäß der Regel: Augen auf, auch auf Wanderwegen!

2. Entdecken Sie solche Biberlöcher, kennzeichnen Sie bitte diese Stellen, indem Sie genügend lange, gut sichbare Stöcke in die Löcher gestecken.

3. Informieren Sie möglichst schnell den Wanderwegewart des Amtes Schlaubetal, erreichbar unter E-Mail: . Geben Sie dabei bitte möglichst genaue Positionen der Fundorte an, zumindest die Lage in einem Abschnitt, bspw. „Biberloch im Abschnitt zwischen Siehdichum und Bremsdorfer Mühle, (ca. 300 m) vor dem Scherlauchteich“.


Ebenso sind wir dankbar für Hinweise auf Beschädigungen an Ausstattungen und fehlende Wege-Informationen, aber auch zu umgestürzten oder durch starken Biberverbiss geschädigten Bäumen und andere das Wandern einschränkende Hindernisse am oder auf dem Wanderweg. Wir werden möglichst rasch entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln einzuleiten.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Schlaubetals, die Interesse an der Betreuung eines gemeindenahen Wanderweges haben und sich vorstellen können, dafür als ehrenamtliche/r Wanderwegewart/in ihrer Gemeinde einfache Tätigkeiten zu übernehmen, wie bspw. Wegbegehungen, Schadensmeldungen, Wegmarkierungsarbeiten, können sich unter o.g. E-Mail an den Ehrenamtliche Wanderwegwart des Amtes Schlaubetal wenden, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen und ggf. Vernetzungen zum Schlaubetal-Wanderweg abzustimmen. 

Übrigens: Ein Besuch im Schlaubetal lohnt sich zu jeder Jahreszeit und garantiert Entschleunigung von der Alltagshektik und wunderbare Naturerlebnisse.

 

Mit wanderbaren Grüßen

Harald Schwaeger
Ehrenamtlicher Wanderwegewart Amt Schlaubetal

Informationen und Downloads:

Verhalten in Schutzgebieten