Senioren
Pflege vor Ort
Allgemeines
Mit dem Förderprogramm "Pflege vor Ort" sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land.
Förderrichtlinie des Landes Brandenburg
Das Land Brandenburg startete im Dezember 2020 den Pakt für Pflege.
Mit dem Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden.
Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich rund 22 Millionen Euro zur Verfügung.
Beratungsangebote auf Landesebene
Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg
Das Kompetenzzentrum soll mittelbar dazu beitragen, die Lebenssituation der an den unterschiedlichsten Formen von Demenz erkrankten Menschen und von deren Angehörigen im Land Brandenburg zu verbessern.
Aufgaben sind die systematische Schulung von Angehörigen dementiell erkrankter Menschen, die Unterstützung beim Ausbau von Selbsthilfestrukturen sowie die fachliche Unterstützung der Akteure der pflegerischen, medizinischen und sozialen Versorgung.
Umsetzung im Landkreis
Im Rahmen des Landesförderprogramms „Pflege vor Ort“ erhalten sowohl die Kommunen als auch die Landkreise / kreisfreien Städte entsprechende Fördermittel.
Die Ämter, Städte und Gemeinden erhalten die Förderung zur Unterstützung von Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflege-bedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen im gesamten Landkreis umgesetzt. In Summe stehen ca. 385.000 € zur Verfügung.
Die Landkreise / kreisfreien Städte können jährlich bis zu 150.000 € erhalten und dieses Geld insbesondere für folgende Maßnahmen einsetzen:
• Vernetzung, Koordinierung, regionale Pflegestrukturplanung
• Begleitung der Ämter und Gemeinden
• Umsetzung der investiven Förderung von Kurzzeit- und Tagespflege
Anfang des Jahres 2022 wurde die Facharbeitsgruppe „Pflege vor Ort“ der KAG (Vertreter der Kommunen) gegründet und die fachliche Moderation und Begleitung dieser Facharbeitsgruppe erfolgt durch die Sozialplanerin des Fachbereichs Soziales.