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Bürgerbudget Müllrose 2023

3. Müllroser Bürgerbudget

 

Liebe Müllroserinnen und Müllroser,

wie schon in den letzten beiden Jahren fördert die Stadt Müllrose die Kreativität, das Engagement und die guten Ideen ihrer Bürger*innen.

Mit dem 2021 eingeführten Bürgerbudget bietet die Stadt Müllrose ihrer Bürgerschaft eine Möglichkeit gute Ideen und Projekt umzusetzen.

Die Vorschläge können erneut bis zum 30.04.2023 bei der Amtsverwaltung der Stadt Müllrose in der Bahnhofstraße 40 in Müllrose oder per Email an eingereicht werden.

Das Vorschlagsformular steht auf der Internetseite des Amtes Schlaubetal sowie der Stadt Müllrose zur Verfügung. Selbstverständlich kann dieses auch in der Amtsverwaltung ausgehändigt oder auf Nachfrage per Post übermittelt werden.

Ich freue mich auf Ihre Ideen!

 

Mario Quast

Amtsdirektor

 

 

Teilnahmebedingungen:

  • Jährlich 5.000,00 Euro

Für Projekte des Bürgerbudgets Müllrose steht ein Betrag von 5.000,00 € zur Verfügung.

  • Für Einwohnerinnen und Einwohner

Vorschläge einreichen können alle Einwohnerinnen und Einwohner des gesamten Stadtgebietes Müllrose, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • Für die Allgemeinheit

Die Vorschläge sollen der Allgemeinheit zu Gute kommen und müssen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Müllrose liegen.

  • Maximal 5.000,00 €

Die Kosten der Vorschläge dürfen 5.000,00 € nicht überschreiten. Nach der Abstimmung werden so viele Vorschläge als Projekte umgesetzt, bis die festgesetzte Grenze von 5.000,00 € ausgeschöpft ist.

  • Was muss mein Vorschlag enthalten?

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Müllrose sind folgende Angaben nötig:

  • Name des Projektes
  • Ansprechpartner/Einreicher (Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer)
  • Weitere mitwirkenden Bürger (Namen)
  • Inhalt des Vorschlages mit Realisierungsvarianten
  • Kosten des Projektes: Erforderliche Zuwendungen aus dem Haushalt der Stadt Müllrose, Eigenanteil der von Bürgern übernommen wird
  • Kostenschätzung durch die Amtsverwaltung zur Konkretisierung des Antrages (die Einholung der Kostenschätzung erfolgt nach Einreichung des Vorschlags intern durch die Amtsverwaltung)

 

  • Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Gemäß § 5 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Müllrose ist ein eingereichter Vorschlag gültig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Vorschlag ist fristgerecht eingegangen.
  • Die einreichende Person ist zur Teilnahme berechtigt.
  • Der Vorschlag liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Müllrose und kommt der Allgemeinheit zu Gute.
  • Der Einzelvorschlag zieht keine unverhältnismäßigen Folgekosten nach sich.
  • Die Umsetzung des Vorschlages soll innerhalb des betreffenden Haushaltsjahres möglich sein.

 

  • Wie wird der Vorschlag für die Abstimmung zugelassen?

Der Vorschlag wird von der Amtsverwaltung auf die Erfüllung der Prüfkriterien gem. § 4 und § 5 der Satzung zum Bürgerbudget der Stadt Müllrose geprüft. Sodann stellen die Stadtverordneten der Stadt Müllrose die Gültigkeit der Vorschläge fest. Die freigegebenen Vorschläge können während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung des Amtes Schlaubetal im Verwaltungsgebäude (Raum 4.4) eingesehen werden. Sie werden ferner auf der Homepage der Stadt Müllrose sowie des Amtes Schlaubetal veröffentlicht und darüber hinaus ortsüblich bekanntgemacht.

  • Stichtag nicht vergessen

Die Vorschläge können bis zum 30.04.2023 bei der Amtsverwaltung der Stadt Müllrose in der Bahnhofstraße 40 in Müllrose oder per Email an eingereicht werden. Später eingereichte Vorschläge werden dem nachfolgenden Bürgerbudget zugeordnet.

 

  • Abstimmung

Die Abstimmung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der Bekanntgabe der Vorschläge. Zur Abstimmung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Müllrose berechtigt, die bis zum 01.08. des Jahres das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Stimmabgabe kann über eine öffentliche Veranstaltung der Stadt Müllrose (wird gesondert bekannt gegeben) oder schriftlich über den Briefkasten des Amtes Schlaubetal erfolgen. Die entsprechenden Stimmzettel sowie der Stichtag der Bekanntgabe werden im Amtsblatt bekannt gegeben.

  • Gewinnerprojekte

Die ausgewählten Vorschläge sollen bis zum 30. Juni des Folgejahres umgesetzt werden.

  • Zeitplan

 

30.April 2023:          Ende der Frist zur Einreichung der Projektvorschläge

Mai 2023:                   Einholung der Kostenschätzungen durch die Amtsverwaltung

Juni 2023:                  Feststellung der Gültigkeit in der Stadtverordnetenversammlung

Juni/Juli 2023:         Bekanntgabe der Vorschläge, Veröffentlichung der Stimmzettel

August 20233:          Auszählung der Stimmabgaben

Sept./Okt. 2023:     Bekanntgabe des Ergebnisses

30.Juni 2024:           Ende der Umsetzung der Projekte

 

  • Ansprechpartner

Sebastian Gruhlke

Raum 4.4

Bahnhofstraße 40

15299 Müllrose

Telefon: 033606 89931

E-Mail:

Bürgerbudget