Amt Schlaubetal Der Wahlleiter
Bekanntmachung des Wahlleitersüber das Ausscheiden von Vertretern und den Übergangvon Sitzen an Ersatzpersonen von Wahlvorschlägen
Gemäß § 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i. V. m. § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gebe ich für die nachstehenden Vertretungen der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Müllrose sowie Ortsbeiräte und Wahlvorschlagsträger das Ausscheiden von Vertretern und die Berufung von Ersatzpersonen öffentlich bekannt.
Lehnt ein gewählter Bewerber die Wahl ab oder gilt seine Wahl als abgelehnt, stirbt ein Vertreter oder verliert er seinen Sitz, so geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Wird ein Bewerber sowohl zum Vertreter als auch zum Bürgermeister derselben Gemeinde gewählt und nimmt er seine Wahl zum Bürgermeister an, so geht der Sitz auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Bewerber bei der Wahl zur Vertretung gewählt worden ist.
Ist für den Wahlvorschlag keine Ersatzperson vorhanden, so bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl der Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entsprechend.
Gemeinde/ Wahlvorschlags- Ausgeschieden Berufung unbesetzte Stadt träger Ersatzperson Sitze (keine Sitzübernahme Ersatzperson)
Siehdichum BVS Willy Uhe Axel Fritz 0
Müllrose, 14.05.2020
Felske Wahlleiter
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