Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schönefeld ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Amtes Schlaubetal unter:

https://www.amt-schlaubetal.de/

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

www.amt-schlaubetal.de

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Amtes Schlaubetal unter www.amt-schlaubetal.de einschließlich der dort bereitgestellten bzw. eingebundenen Inhalte, soweit diese in den Verantwortungsbereich des Amtes Schlaubetal fallen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt des Amtes Schlaubetal ist nach der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung durchgeführten internen Vorprüfung teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.

Eine vollständige Konformität mit allen Anforderungen der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) kann derzeit nicht bestätigt werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Selbsteinschätzung und einer stichprobenartigen Prüfung des Webauftritts. Eine vollständige, unabhängige BITV-/EN-301-549-Prüfung sämtlicher Unterseiten, Dokumente und eingebundener Drittinhalte wurde nicht durchgeführt.

3. Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Nach der durchgeführten Vorprüfung können insbesondere bei folgenden Inhaltsarten Barrieren bestehen bzw. eine vollständige Barrierefreiheit nicht zugesichert werden:

Die genannten Punkte werden im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung des Internetauftritts nach Möglichkeit schrittweise behoben. Für nicht oder noch nicht barrierefrei zugängliche Informationen kann auf Anfrage eine barrierefreie Alternative bereitgestellt werden, soweit dies möglich ist.

4. Begründung für nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Die Website enthält eine Vielzahl von redaktionellen Inhalten, Dokumenten und teilweise extern eingebundenen Angeboten. Eine vollständige nachträgliche Überarbeitung sämtlicher Bestandsdokumente und die technische Kontrolle aller Drittinhalte ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Für Inhalte, die aus technischen, organisatorischen oder unverhältnismäßigen Aufwänden derzeit nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden können, werden barrierefreie Alternativen bzw. eine individuelle Unterstützung angeboten, soweit dies möglich und erforderlich ist.

5. Bewertungsmethode

Die Bewertung wurde als interne Selbsteinschätzung (Vorprüfung) durchgeführt. Dabei wurden die Startseite und ausgewählte Inhaltsbereiche des Webauftritts stichprobenartig betrachtet. Die Bewertung orientiert sich an den Anforderungen der Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV), den Grundsätzen der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sowie an den einschlägigen Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. den entsprechenden Anforderungen der EN 301 549.

Für eine abschließende Konformitätsaussage wird empfohlen, die Website zusätzlich einer vollständigen technischen Barrierefreiheitsprüfung mit manuellen Tests, Tastaturprüfung, Screenreader-Prüfung sowie Prüfung der eingebundenen Dokumente zu unterziehen.

6. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.amt-schlaubetal.de aufgefallen oder benötigen Sie Informationen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich sind? Bitte teilen Sie uns dies mit. Wir nehmen Ihre Hinweise auf und bemühen uns um eine zeitnahe Lösung bzw. stellen Ihnen die gewünschten Informationen nach Möglichkeit in einer zugänglichen Form bereit.

Amt Schlaubetal
Bahnhofstraße 40
15299 Müllrose
Telefon: 033606 899 0
E-Mail: 

7. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns über eine bestehende Barriere informiert haben und innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder die Barriere nicht behoben wird, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und kann im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website veranlassen. Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

 

Zuständige Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5048
E-Mail: 

Weitere Informationen: Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg

8. Hinweise zum Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsverfahren

Das Land Brandenburg sieht für digitale Barrierefreiheit ein Durchsetzungsverfahren bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen vor. Betroffene können sich dorthin wenden, wenn eine Rückmeldung an die öffentliche Stelle nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat. Die Durchsetzungsstelle bewertet den Sachverhalt und kann eine technische Prüfung veranlassen. Das Verfahren ist kostenfrei.

Informationen zum Verfahren: Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Hinweis: Die für öffentliche Stellen des Landes Brandenburg zuständige Stelle ist die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit. Eine Schlichtungsstelle nach § 16 BGG ist demgegenüber für Streitigkeiten nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz zuständig. Für den kommunalen Webauftritt des Amtes Schlaubetal ist daher vorrangig das brandenburgische Durchsetzungsverfahren maßgeblich.

9. Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG): BbgBGG

Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV): BbgBITV

Richtlinie (EU) 2016/2102: EUR-Lex

10. Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. August 2026 erstellt und auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt durchgeführten internen Vorprüfung formuliert. Die Erklärung wird aktualisiert, wenn wesentliche Änderungen am Webauftritt vorgenommen werden oder eine erneute Bewertung der Barrierefreiheit durchgeführt wurde.